Übereinkommen von Paris. Pariser Klimaabkommen

Strategie

Das Übereinkommen von Paris gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2°C gehalten werden; der Temperaturanstieg soll durch weitere Maßnahmen auf 1,5°C begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden.

Das Übereinkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) geschlossen.

Zu den fast 190 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Somit konnte es am 4. November 2016 in Kraft treten. Damit es in Kraft treten konnte, mussten mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen.

 

Eckpunkte

Das Übereinkommen von Paris schlägt die Brücke zwischen den derzeitigen politischen Strategien und der vor dem Ende des Jahrhunderts zu erzielenden „Klimaneutralität“. (Wie das mit der „Klimaneutralität“ gehen soll, ist uns noch nicht ganz klar.)

 

Eindämmung des Klimawandels: Emissionsminderung

Die Staaten einigten sich auf

  • ein langfristiges Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen;
  • das Ziel, den Anstieg auf 1,5°C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde;
  • die Notwendigkeit, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen zu erreichen, wobei den Entwicklungsländern hierfür mehr Zeit eingeräumt wird;
  • dahingehende Anstrengungen, danach rasche Emissionssenkungen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen, um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen Emissionen und Abbau herzustellen.

Als Beitrag zu den Zielen des Übereinkommens haben die Länder umfassende nationale Aktionspläne für die Reduzierung ihrer Emissionen vorgelegt (national festgelegte Beiträge, NDC). Diese reichen zwar noch nicht aus, um die gesetzten Temperaturziele zu erreichen, doch das Übereinkommen zeichnet den Weg zu weiteren Maßnahmen vor.

 

Transparenz und globale Bilanz

Die Staaten werden

  • alle fünf Jahre zusammenkommen, um die gemeinsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der langfristigen Ziele zu bewerten und die Vertragsparteien über Aktualisierungs- und Verbesserungsbedarf ihrer national festgelegten Beiträge zu unterrichten;
  • sich gegenseitig und der Öffentlichkeit Bericht über die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen erstatten;
  • die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens über ein robustes Transparenz- und Rechenschaftspflichtsystem verfolgen.

 

Anpassung

Die Staaten werden

  • ihre Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel erhöhen;
  • den Entwicklungsländern weiterhin und in größerem Umfang internationale

Unterstützung für die Klimaanpassung zukommen lassen.

 

Verluste und Schäden

Gemäß dem Übereinkommen

  • sollen Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels verhindert, minimiert und gegebenenfalls ausgeglichen werden;
  • muss die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie Frühwarnsysteme, Notfallvorsorge und Risikoversicherung verbessert werden, damit die Länder ihr verfügbares Wissen vertiefen, mehr unternehmen und stärkere Unterstützung leisten können.